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o. J. o. T. o. O. Nach 1242.

Herzog Boleslaw transsumirt und bestätigt dem Stifte Trebnitz den Gründungsbrief Heinrich's I. vom 28. Juni 1203, vergl. oben No. 92.

Or. Staats-Arch. Trebnitz 3 b. Das Urtheil über die Echtheit ist ebenso schwer wie bei No. 92 und anderen älteren Trebnitzer Urkunden. Die Schrift ist gleichzeitig, dagegen fällt es auf, dass gegen die sonstige Sitte die transsumirende Urkunde die transsumirte nur einleitet, nicht auch schliesst, und in Folge dessen gerade das bei einem Transsumte so wesentliche Moment officieller Beglaubigung so wenig vertreten erscheint und jede Zeitbestimmung fehlt, ja die Urkunde hat sogar nie ein Siegel gehabt. Eine Vergleichung dieses Transsumtes mit dem Stiftungsbriefe selbst (oben No. 92) zeigt bei sonstiger durchgehender Uebereinstimmung einige nicht ganz bedeutungslose Verschiedenheiten. So hat der Schreiber des Transsumtes aus No. 92 die Abkürzung mo für meo (bei Bach Seite 201 Zeile 5 von unten), nicht zu entziffern vermocht, daraus das ganz sinnlose monachi gemacht und dadurch wieder vielleicht den Anstoss zu den wunderlichen Bezeichnungen Bischof Cyprian's in späteren Interpolationen (vergl. z. B. oben No. 104) gegeben. Ferner ist es von eigenthümlichem Interese wahrzunehmen, dass eine Stelle, an der im Original Trebnitz 3 die Schrift halb verlöscht erscheint (man erkenut noch schwache Andeutungen), schon damals, vor mehr als 600 Jahren, eine Lücke gebildet hat; der Verfasser des Transsumtes bringt noch weniger heraus als wir, die wir an jener Stelle (Bach 205, Z. 11. v. o.) nach Stephan noch deutlich Nad - i filius lesen, während der Transsumt zwischen Stephan und filius die Lücke unausgefüllt lässt. Besonders auffällig ist jedoch, dass unter den letztgenannten Zeugen Dobrogost mit dem Patronymikon Prozimirovich nicht wie in No. 92 Venmirovich aufgeführt wird; dass dies Letztere ein Irrthum war, wird nicht unwahrscheinlich, wenn wir wahrnehmen, dass in dem Original von No. 92 jenes Wort gerade unter dem Namen Venemir sich befindet, so dass dieser Name leicht dem Schreiber in die Feder kommen konnte. Freilich würde die Möglichkeit solcher Korrektur zur Zeit Boleslaw's des Kahlen meine oben bei No. 92 ausgesprochene Meinung bestärken, dass wir nämlich auch in No. 92 nicht das eigentliche Original vor uns haben.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1884; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 1: Bis zum Jahre 1250. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.